Datenschützer:
Der oder die Beauftragte für den Datenschutz des Kantons Basel-Stadt
(Datenschutz-Aufsichtsstelle)
hat zur Aufgabe, die Bevölkerung vor dem Missbrauch von Personendaten zu schützen
sowie Fälle vermuteten Missbrauchs persönlicher Daten durch die Verwaltung zu untersuchen.
Er oder sie wird vom Grossen Rat jeweils für sechs Jahre gewählt und
ist diesem unterstellt.
Die Basler Datenschutz-Aufsichtsstelle wurde 1992 eingeführt.
Jedermann kann die Datenschutz-Aufsichtsstelle um Prüfung eines vermuteten Missbrauchs persönlicher Daten ersuchen;
ihre Inanspruchnahme ist unentgeltlich.