Der Grosse Rat ratifiziert wichtige Staatsverträge, die in seine Zuständigkeit fallen.
Mit der neuen Kantonsverfassung hat er zudem das Recht erhalten,
den Regierungsrat bei der Vorbereitung wichtiger Verträge mit anderen Kantonen zu begleiten und zu beraten.
(In der Beschlussfassung kann er einen Vertrag nur noch annehmen oder ablehnen, nicht abändern).
Interparlamentarische Kommissionen,
in die der Grosse Rat Mitglieder delegiert, überwachen die Umsetzung der Staatsverträge.
Der Grosse Rat, in seiner Eigenschaft als kommunales Parlament,
beschliesst über alle wesentlichen Zonenpläne bzw. Zonenänderungen,
Bebauungspläne und Baugrenzen der Stadt Basel.
Der Grosse Rat kann auf Antrag der
Begnadigungskommission
eine aufgrund eines rechtskräftig gewordenen kantonalen Gerichtsurteils ausgesprochene Strafe
ganz oder teilweise erlassen oder sie in eine mildere Strafart umwandeln.
Bei der Beschlussfassung über Begnadigungen ist im Grossen Rat
– anders als bei sonstigen Beschlüssen –
die Anwesenheit von mindestens 60 Mitgliedern erforderlich.
Der Grosse Rat bestätigt Aufnahmen in das Bürgerrecht der Stadt Basel
und verleiht das Kantonsbürgerrecht in allen Fällen,
in denen der Bewerber bzw. die Bewerberin
keinen Anspruch auf das Bürgerrecht besitzt
(keine erleichterte Einbürgerung).
Der Grosse Rat entscheidet über die rechtliche Zulässigkeit einer
Initiative.
Erklärt er sie für zulässig, so kann er sie dem Volk mit der Empfehlung
auf Annahme oder Verwerfung vorlegen oder aber beschliessen,
einen Gegenvorschlag auszuarbeiten.
Zu einer formulierten Initiative darf er nur einen formulierten Gegenvorschlag,
zu einer unformulierten Initiative einen formulierten oder unformulierten Gegenvorschlag unterbreiten.
Mit der Ausarbeitung eines Gegenvorschlages kann der Grosse Rat eine seiner
Kommissionen oder auch den
Regierungsrat beauftragen.
Seine langfristigen Ziele legt der Regierungsrat alle vier Jahre in einem
Legislaturplan
dar (bis 2008 im jährlichen
Politikplan);
der Grosse Rat nimmt diesen zur Kenntnis.
Zu den kurz- und mittelfristigen Planungen und zum Staatshaushalt informiert der Regierungsrat
im Budgetbericht; hier kann der Grosse Rat mittels
Planungsanzug
Änderungen an den von der Regierung formulierten Schwerpunkten beantragen.
Die Kantone haben mit der
Standesinitiative und dem
Standesreferendum zwei Instrumente,
um auf Bundesebene mitzuwirken.
Im Kanton Basel-Stadt werden die beiden Mitwirkungsrechte durch den Grossen Rat ausgeübt.