Parlament:
Der Grosse Rat ist das Parlament des Kantons Basel-Stadt.
Er besteht aus 100 Mitgliedern, welche alle vier Jahre vom Volk gewählt werden.
Kantonale und städtische Legislative:
Der Grosse Rat tagt zweimal pro Monat im Rathaus zu Basel in öffentlicher Sitzung.
Er ist als staatspolitisches Unikum gleichzeitig kantonales und kommunales Parlament,
weil die Stadtgemeinde Basel seit 1875 über keine eigenen Behörden mehr verfügt.
Mitwirkung des Volkes:
Die Bevölkerung kann neben der direkten Wahl des Parlamentes und der Regierung ihrerseits
an der politischen Arbeit mitwirken, indem sie aktiv Initiativen ergreift oder zu Gesetzesänderungen und
anderen wichtigen Beschlüssen des Parlamentes eine Volksabstimmung erzwingt (Referendum).