Der Name „Grosser Rat“ hat eine jahrhundertealte Tradition, bezeichnet aber
erst seit 1875 ein Parlament im modernen Sinn, d.h. mit
Gewaltentrennung.
Davor zeichnet das politische System Basels ein Wechselspiel mehr oder weniger
zahlreicher, miteinander verwobener Gremien und Amtspersonen aus.
Der erste urkundlich erwähnte städtische Rat (später Kleiner Rat genannt)
datiert auf 1185/90.
In ihm sassen der Bürgermeister, Adelige, vornehme Familien (die „Burger“)
und Vertreter der Zünfte, insgesamt 28 Räte.
Der eigentliche Stadtherr war allerdings noch lange Zeit der Bischof von
Basel auf dem Münsterhügel.
Im 14. Jahrhundert setzte die Emanzipation der Stadtgemeinde aus der
bischöflichen Herrschaft ein, die 1521 förmlich mit der Aufhebung des Eids
der Räte vor dem Bischof endete. Von da an war die Stadt ihr eigener Herr.
Der Grosse Rat ist jünger als der Kleine Rat; er wurde um 1380 geschaffen
und zählte vorerst an die 200 Mitglieder, vor allem aus den Zünften.
Er wurde vom Kleinen Rat zur Sitzung einberufen (ganze fünfzehn Mal im 17.
Jahrhundert!) und diente bloss dazu, besonders wichtige Vorlagen zu billigen.
So blieb der Kleine Rat bis 1691 das oberste, unumschränkte Organ der Stadt.
Der Grosse Rat verkam beinahe zur Bedeutungslosigkeit, und die Spitzenpositionen
im Staat wurden von einem immer engeren Personenkreis besetzt.
1691 revoltierten die Zünfte gegen die herrschenden Verhältnisse, wodurch
der Grosse Rat anstelle des Kleinen zum obersten Souverän wurde.
Er hatte nun 218 Mitglieder, tagte regelmässig (aber immer zusammen mit
dem 64-köpfigen Kleinen Rat), und wählte erstmals die wichtigsten Ämter
und Kommissionen.
Nur wer im Vorstand einer Zunft war, wurde auch Ratsmitglied.
Im Prinzip blieben die Verhältnisse aber die gleichen.
Die Zuständigkeiten und Verantwortlichkeiten der obrigkeitlichen Organe waren
keineswegs klar voneinander ausgeschieden; zahlreiche streng vertrauliche
Amtsgeschäfte wurden in besonderen Ausschüssen behandelt, die sogar an den
Räten vorbei regierten; und nicht zuletzt wählten viele Gremien dieses
undurchsichtigen, abgeschlossenen Systems die Nachfolger ausgeschiedener
Mitglieder selbst – die Macht ging nicht vom Volk aus.
Als 1798 die alte Eidgenossenschaft unter dem Druck französischer Militärmacht
zusammenbrach, übernahm ein eidgenössischer Zentralstaat, die „Helvetische
Republik“, die Macht.
Die alten souveränen Kantone und ihre Behörden verschwanden.
In Basel war schon kurz zuvor als Ergebnis einer unblutigen Revolution eine
kurzlebige „Nationalversammlung“ an die Stelle des Grossen Rats und anderer
Staatsorgane getreten.
Die Helvetische Republik scheiterte aber bereits 1803, und die alten Verhältnisse
und Namen tauchten in modernisierter Form wieder auf.
Die Zeit von 1803 bis 1875 ist gekennzeichnet durch sechs verschiedene
Verfassungen, die Kantonstrennung von 1833 und ein duales System von Kantons-
und Stadtbehörden (es gab also einen Grossen Rat für kantonale Aufgaben und
einen Grossen Stadtrat für städtische).
Die Gewaltentrennung war immer noch unvollständig, denn die Kleinräte und
Bürgermeister als Exekutive waren zugleich Mitglieder des gesetzgebenden
Grossen Rats; man nannte diese Ordnung das „Ratsherrenregiment“.
Ein wichtiges Kennzeichen des Grossen Rats war die Tatsache, dass er nur
von Basler Bürgern gewählt wurde, die zudem einem Einkommenszensus unterlagen;
das „Parlament“ war deswegen von einer recht homogenen, stark miteinander
versippten und wenig durchlässigen Oberschicht geprägt, in der Fabrikanten
und Kaufleute den Ton angaben.
Die Ratssitzungen sind seit 1833 öffentlich.
Den tiefsten Einschnitt in der Geschichte des Stadtkantons und seiner politischen
Organe überhaupt stellt die Verfassungsänderung von 1875 dar.
Das damals festgelegte System ist auch heute noch weitgehend gültig.
Das Wahlvolk bestand nun aus der Gesamtheit der im Kanton wohnhaften Schweizer
Bürger, und die Stadt verschwand als eigenständige politische Grösse, da
sämtliche städtische Aufgaben von den Kantonsbehörden übernommen wurden.
An die Stelle des Kleinen Rats und des Bürgermeisters trat der
Regierungsrat, so dass der
Grosse Rat zur reinen
Legislative wurde und
seither auch ist.
Der Grosse Rat wurde auf die bis 2009 gültige Mitgliederzahl von 130 festgelegt.
Ebenfalls überragende Bedeutung – nicht dafür, wie der Grosse Rat funktioniert,
aber dafür, wen er repräsentiert – haben die Einführung des
Proporz-Wahlsystems (1905),
die Neueinteilung der Stadt Basel in drei etwa gleich grosse
Wahlkreise anstelle der
historischen Quartiere (1913) und die Einführung des Stimm- und Wahlrechts für
Frauen (1966).
Am 30. Oktober 2005 hat das Stimmvolk eine Totalrevision der Basler Kantonsverfassung gutgeheissen,
die von einem 60-köpfigen
Verfassungsrat
in sechsjähriger Arbeit ausgearbeitet worden war.
Die neue Verfassung ist am 13. Juli 2006 in Kraft getreten.
Eine der wichtigsten Neuerungen ist die Verkleinerung des Grossen Rates auf 100 Mitglieder auf Februar 2009 hin.