Das politische System des Kantons Basel-Stadt ist (wie jedes demokratische System)
gekennzeichnet durch das Zusammen- und Gegenspiel von Parlament und Regierung:
Gewaltentrennung.
Zentrales Element ist auch die
Mitwirkung des Volkes und die
Mitwirkung von Parteien und Verbänden am politischen
und gesetzgeberischen Prozess.
Basel-Stadt funktioniert (wie alle übrigen Kantone und auch der Bund) als
Konkordanzdemokratie.
Dem Grossen Rat steht eine Vielzahl an Instrumenten zur Verfügung,
um politische Geschäfte ins Rollen zu bringen:
parlamentarische Vorstösse.
Als helvetisches Unikum ist das Basler Kantonsparlament auch zuständig für kommunale Belange
der Stadt Basel.
Die Ratsmitglieder der beiden einzigen Landgemeinden, Riehen und
Bettingen, dürfen auch für die Stadt Basel mitbestimmen:
Kanton, Gemeinden.
Die Landgemeinden besitzen Gemeindeautonomie und sind damit im Rahmen von Verfassung und Gesetz befugt, ihre Angelegenheiten selbst zu regeln.
Im Sinne des Subsidiaritätsprinzips sind sie für jene Aufgaben zuständig, die sich für eine örtliche Regelung eignen.
Das Proporz-Wahlsystem gewährleistet, dass
im Grossen Rat als Vertretung des Volks auch kleinere Parteien Einsitz nehmen können:
politische Zusammensetzung.
Das politische System von Basel-Stadt und damit auch das Parlament hat eine weit
zurückreichende Geschichte.