Wahl des Präsidiums:
Der Grosse Rat wählt jeweils in der letzten ordentlichen Sitzung eines Amtsjahres (im Januar)
für die Dauer eines Jahres eine neue Präsidentin bzw. einen neuen Präsidenten und eine
Statthalterin bzw. einen Statthalter (letztere werden in den meisten anderen
Kantonsparlamenten als Vizepräsidentin bzw. Vizepräsident bezeichnet).
Der Amtsantritt erfolgt auf den 1. Februar.
Nach den Gesamterneuerungswahlen wird das Präsidium an der konstituierenden Sitzung des
neuen Parlaments in der ersten Februarwoche gewählt.
Funktion des Präsidiums:
Der Ratspräsident bzw. die Ratspräsidentin oder in seiner bzw. ihrer Vertretung der
Statthalter oder die Statthalterin leitet die Ratssitzungen wie auch das
Ratsbüro und vertritt
den Grossen Rat nach innen und aussen.