» Aufgaben: Zuständigkeitsbereich
» Geschäfte und Dokumente: Aktuelle Geschäfte
» Zusammensetzung: Präsidium | Mitglieder | Sekretariat
» Gesetz über die Geschäftsordnung des Grossen Rates § 59ff. (insbes. § 66 und § 70f.)
Die Bildungs- und Kulturkommission als Sachkommission ist insbesondere zuständig für die Vorberatung von Geschäften der Bereiche:
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Bei der Bildungs- und Kulturkommission liegen gegenwärtig folgende Geschäfte:
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Die Bildungs- und Kulturkommission besteht aus elf Mitgliedern des Grossen Rates: