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Büro des Grossen Rates

Büro des Grossen Rates: nicht ein Raum, sondern ein Gremium

Stabsstelle: Das Büro des Grossen Rates ist die Geschäftsleitung des Parlamentes; ihm ist auch der Parlamentsdienst unterstellt. Das Büro besteht für die Dauer einer Legislatur aus dem jeweiligen Präsidenten und dem Statthalter des Grossen Rates sowie fünf Beisitzern. Vertreten sind die sieben grössten Fraktionen. Der Leiter Parlamentsdienst nimmt mit beratender Stimme an den Sitzungen teil und ist Sekretär des Büros.

Mitglieder des Büros des Grossen Rates

Aufgaben: Das Büro trifft u.a. Entscheide über die dringliche Behandlung parlamentarischer Vorstösse. Weiter kann es dem Grossen Rat Anträge zum Parlamentsbetrieb stellen. So wurde 2004 ein Vorschlag des Büros angenommen, die Redezeit für Fraktionssprechende auf fünf Minuten zu beschränken.

Für Angelegenheiten, welche vor allem das Parlament selber betreffen, kann der Grosse Rat Anzüge an das Büro überweisen statt an den Regierungsrat.

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