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Stabsstelle: Das Büro des Grossen Rates ist die Geschäftsleitung des
Parlamentes; ihm ist auch der Parlamentsdienst unterstellt. Das Büro besteht für
die Dauer einer Legislatur aus dem jeweiligen Präsidenten und dem Statthalter
des Grossen Rates sowie fünf Beisitzern. Vertreten sind die sieben grössten
Fraktionen. Der Leiter Parlamentsdienst nimmt mit beratender Stimme an den
Sitzungen teil und ist Sekretär des Büros.
Mitglieder des Büros des Grossen Rates
Aufgaben: Das Büro trifft u.a. Entscheide über die dringliche Behandlung
parlamentarischer Vorstösse. Weiter kann es dem Grossen Rat Anträge zum
Parlamentsbetrieb stellen. So wurde 2004 ein Vorschlag des Büros angenommen, die
Redezeit für Fraktionssprechende auf fünf Minuten zu beschränken.
Für Angelegenheiten, welche vor allem das Parlament selber betreffen, kann der
Grosse Rat Anzüge an das Büro überweisen statt an den Regierungsrat. |