Die Geschäftsprüfungskommission (GPK) ist eine der beiden Oberaufsichtskommissionen. Sie
durchleuchtet auf der Grundlage des Verwaltungsberichts der Regierung, des Berichts des
Appellationsgerichts und des Berichts der Ombudsstelle alljährlich diverse Bereiche der Staatsverwaltung.
Die GPK
hat das Recht zur Akteneinsicht, wenn nicht erhebliche private oder öffentliche Interessen
entgegenstehen.
Zu ihren Aufgaben gehören auch die Behandlung von Fragen zur Gleichstellung von Frau und Mann sowie
grundsätzliche Fragen der Personalpolitik.
Die Berichte der letzten Jahre können Sie nachfolgend als PDF herunterladen.
Ältere Jahrgänge können Sie im
Staatsarchiv einsehen.
» GPK-Berichte
zum Verwaltungsbericht des Regierungsrates,
zum Bericht des Appellations-Gerichts,
zum Bericht der Ombudsstelle
und über besondere Wahrnehmungen: