Web-Mitteilungen

Finanzkommission stimmt der Teilrevision des BKB-Gesetzes mit einer Änderung zu



Mit einer Teilrevision des Kantonalbank-Gesetzes soll die Konzernbildung- und Führung der Basler Kantonalbank (BKB) ausdrücklich auf Gesetzesebene geregelt werden. Die Finanzkommission stimmt dem regierungsrätlichen Vorschlag ausser in einem Punkt zu. Die mitberichtende Geschäftsprüfungskommission lehnt hingegen zentrale Aspekte ab. Hintergrund der Revision bildet die Übernahme der Bank Cler im Jahr 2019 und damit die Frage des Haftungsrisikos für die BKB und letztlich den Kanton.

Der Regierungsrat kommt mit der Gesetzesvorlage einer Forderung der Finanzkontrolle und der Geschäftsprüfungskommission (GPK) nach. 

Mit der Teilrevision soll die gesetzliche Verankerung eines Organs «Konzernleitung» und das damit verbundene Haftungsrisiko abgebildet werden. Die Finanzkommission sieht dadurch die Konzernrealität abgebildet und stimmt den Vorschlägen des Regierungsrates weitgehend zu. Die mitberichtende GPK lehnt die rechtliche Verankerung hingegen ab.

Die Konzernleitung ist bisher im Geschäfts- und Organisationsreglement der BKB geregelt; sie besteht aus der Geschäftsleitung der BKB und dem CEO der Bank Cler (Beisitz ohne Stimmrecht). Mit der Gesetzesänderung soll der CEO der Bank Cler zum vollwertigen Mitglied der Konzernleitung ernannt und diese gleichzeitig für externe Personen geöffnet werden können. Neu ist zudem, dass mindestens ein Verwaltungsratssitz eines kontrollierten Unternehmens, wie also der Bank Cler, durch eine Person der BKB zu besetzen ist. Diesen Änderungen stimmt die Finanzkommission zu.

Abgelehnt wird hingegen der Vorschlag, dass die BKB-Konzernleitung gegenüber ihren delegierten Mitgliedern des Verwaltungsrats in den Tochtergesellschaften ein im Gesetz verankertes Weisungsrecht haben. Dies wäre nach Ansicht Finanzkommission eine klare Ausweitung des potentiellen Haftungsrisikos der BKB. 

Zusammenfassend hält die Finanzkommission fest, dass das rechtliche Haftungsrisiko der BKB bzw. des Kantons zwar leicht zunimmt. Es erlaubt dem BKB-Konzern aber direkt auf die Wahrscheinlichkeit des Eintritts eines Schadens mindernd Einfluss zu nehmen. Durch das Mehr an Einflussnahme, Kontrolle und Informationszugang verkleinert sich daher das tatsächliche Haftungsrisiko für die BKB bzw. den Kanton, die die Risikobereitschaft der Bank Cler somit weitgehend selbst in der Hand haben.

Der Grosse Rat behandelt die Vorlage in der Maisession.

Sie finden den Bericht hier:

Bericht der Finanzkommission zum Ratschlag betr. Teilrevision des Gesetzes über die Basler Kantonalbank sowie Mitbericht der Geschäftsprüfungskommission

 

Webmitteilung des Parlamentsdiensts