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Trotz grundsätzlich guter Arbeit von Regierungsrat und Verwaltung sieht die GPK mancherlei Handlungsbedarf



Die Geschäftsprüfungskommission (GPK) des Grossen Rates hat den Jahresbericht 2012 von Regierungsrat und Verwaltung geprüft und 27 Empfehlungen und Erwartungen formuliert. Kritisch beurteilt sie unter anderem die Regelung der Oberaufsicht über selbständige öffentlich-rechtliche Anstalten wie die Spitäler oder die IWB.

Die GPK hat sich mit dem Legislaturwechsel per 1. Februar 2013 in ihrer Zusammensetzung stark verändert – 8 von 13 Mitgliedern wurden neu gewählt. Sie berichtet aber auch über Themen, die bereits ihre Vorgängerkommission kritisch begutachtet hat. Dazu gehören die Arbeit von Integration Basel, der Sozialhilfe Basel oder der Baustellenkontrolle. Einige Dossiers wie die Störfallvorsorge im St. Jakobspark, die Interventionsstelle Halt Gewalt oder die Systempflege (Einreihung des Staatspersonals) werden von der neuen Kommission weitergeführt, andere Themen wie Betriebsbewilligungen und Scheinpatente im Gastrobereich oder die Psychomotorik an der Regelschule sind neu in den Fokus der GPK gelangt.

Grundsätzlich zeigt sich die neue GPK mit der Arbeit von Regierungsrat und Verwaltung zufrieden, und sie dankt ihnen dafür. Die Kommission kritisiert aber verschiedene Punkte und erwartet Verbesserungen:

Oberaufsicht bei selbständigen öffentlich-rechtlichen Anstalten

Die GPK anerkennt, dass die direkte Aufsicht über die öffentlich-rechtlichen Anstalten (z. B. öffentliche Spitäler, IWB, BVB) beim Regierungsrat liegt. Gleichzeitig hat das Parlament die Oberaufsicht über letzteren. Vor diesem Hintergrund erachtet es die GPK für angezeigt, dass beide trotz Verselbständigung weiterhin die Art und Weise beaufsichtigen können, wie die öffentlichen Anstalten ihre Aufgaben wahrnehmen. Die Aufgabenteilung zwischen Parlament und Regierung ist näher zu klären und der Informationszugang der Oberaufsichtskommissionen zu verbessern. So fordert die GPK z.B. Einsicht in die vom Regierungsrat beschlossenen Eigentümerstrategien.

Vernehmlassung zum Nachrichtendienstgesetz

Ein weiterer Schwerpunkt im Schaffen der GPK stellt wie bis anhin die Oberaufsicht im Bereich des Staatsschutzes dar. Nachdem der Bundesrat im April 2013 die Vernehmlassung zum neuen Nachrichtendienstgesetz (NDG) eröffnet hat, musste die GPK feststellen, dass die kantonalen Parlamente künftig von der Oberaufsicht ausgeschlossen sein sollen, womit das vorbildliche Basler System in Gefahr gerät und eine Lücke in der Aufsicht droht. Die GPK hat deshalb den Regierungsrat angehalten, sich in seiner Vernehmlassungsantwort für die zwingende Beibehaltung einer kantonalen Oberaufsicht über die kantonalen Staatsschutzorgane einzusetzen. Darüber hinaus engagierte sich die GPK via Interkantonale Legislativkonferenz für ein synchronisiertes Vorgehen der schweizerischen Kantonsparlamente. Sie erwartet nun vom Bundesrat und den eidgenössischen Räten eine Anpassung der Vorlage.

Probleme bei Zwischennutzungen, Anzeigetafeln, Bauprojekten ...

Noch nicht überzeugt ist die GPK von der bisherigen Konzeption und Vermittlungsarbeit der vom Präsidialdepartement eingesetzten Anlaufstelle für Zwischennutzungen.

Von den BVB erwartet die GPK, dass sie das offenbar noch immer nicht bereinigte Problem mit den Anzeigetafeln (insbesondere Ausfall sowie Angabe von falschen Zeiten) raschmöglichst in den Griff bekommen.

Kein Ruhmesblatt erwirbt sich die kantonale Verwaltung mit den Wirren um den Quartiersportplatz Buschweilerhof. Eklatante Bau- und Kommunikationsprobleme hatten mehrmalige Baustopps sowie erhebliche Mehrkosten zur Folge.

Abgeschlossen werden konnte in der Zwischenzeit die Untersuchung zu den Ausbrüchen aus dem Untersuchungsgefängnis vom August 2012. Wie sich die GPK überzeugen konnte, sind die vom Grossen Rat geforderten Sicherungsmassnahmen vollständig umgesetzt und teilweise ergänzt worden. Offen bleiben die Haftungsfrage und die Ergebnisse der Strafuntersuchung durch die Staatsanwaltschaft.

Gerichte und Staatsanwaltschaft

Immer noch offen sind auch die Fragen zu Budget und Personalbedarf bei der Staatsanwaltschaft und den Gerichten. Die GPK erwartet, dass die vom Regierungsrat seit längerer Zeit in Aussicht gestellten Entscheidungsgrundlagen nun ohne weitere Verzögerungen ausgearbeitet und dem Grossen Rat vorgelegt werden.

 

Weitere Auskünfte:

Tobit Schäfer
Präsident Geschäftsprüfungskommission
Mobiltelefon: 078 682 63 32

Hinweis:

Der GPK-Bericht für das Jahr 2012 ist unter http://www.grosserrat.bs.ch/?dnr=375916 abrufbar.