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Gegenvorschlag der vorberatenden Kommissionen von Basel-Stadt und Basel-Landschaft zur Fusions-Initiative



Die Regiokommission des Grossen Rates und die Justiz- und Sicherheitskommission des Landrats stellen der Fusionsinitiative einen Gegenvorschlag gegenüber. Dieser schlägt eine Zusammensetzung des Verfassungsrats gemäss Bevölkerungszahl vor und eine Präzisierung der demokratischen Mitwirkung bei den vom Verfassungsrat zu erlassenden wichtigsten Gesetzen.

Die Regiokommission des Grossen Rates sieht in der heutigen bikantonalen Zusammenarbeit gewichtige Nachteile. Sie wünscht sich deshalb, dass ein Verfassungsrat im Dialog mit der Bevölkerung die gemeinsame Zukunft der beiden Basel mit offenem Geist neu denkt. Sie spricht sich für die Fusionsinitiative aus, die voraussichtlich im September zur Volksabstimmung in den beiden Basel kommt.

Die Regiokommission hat aber auch geäusserte Kritikpunkte am Initiativtext ernst genommen. Sie beantragt dem Grossen Rat einstimmig, der Initiative einen Gegenvorschlag gegenüberzustellen, der den wesentlichen Kritikpunkten Rechnung trägt. Die Eckpunkte des Gegenvorschlags sind in einem konstruktiven freien Dialog mit der Baselbieter Justiz- und Sicherheitskommission (JSK) erarbeitet worden; sie hat einen inhaltlich übereinstimmenden Gegenvorschlag zuhanden des Landrates verabschiedet.

Zusammensetzung des Verfassungsrates nach Bevölkerungszahl (40 BS / 60 BL)

Die Regiokommission hält die im Nachbarkanton oft gehörte Frage, ob Basel-Stadt wirklich gleich viele Abgeordnete in den Verfassungsrat delegieren soll wie das bevölkerungsreichere Baselbiet, für berechtigt. Auch wenn die Rechtmässigkeit einer paritätischen Zusammensetzung des Verfassungsrates – die Initiative schlägt 60 Mandate pro Kanton vor – als gegeben erachtet werden kann, schlägt die Kommission eine Zusammensetzung gemäss Einwohnerzahl vor. Von einem etwas kleineren Gremium verspricht sie sich zudem mehr Effizienz. Sie schlägt deshalb einen 100-köpfigen Verfassungsrat vor, in dem Basel-Stadt 40 und Basel-Landschaft 60 Sitze haben.

Abschliessende Nennung der vom Verfassungsrat zu erlassenden Gesetze und Unter-stellung unter das Referendum

Der zweite ernstzunehmende Kritikpunkt am Initiativtext ist, dass er offen lässt, welche Mit-bestimmungsrechte das Volk in Bezug auf die vom Verfassungsrat zu erarbeitenden «un-umgänglichen Gesetze» haben soll. Umso mehr, als der Initiativtext diese nicht abschliessend, sondern lediglich exemplarisch aufzählt. Während der Basler Regierungsrat die Auffassung vertritt, dass diese Fragen durch den Verfassungsrat beantwortet und geregelt werden können, möchte die Regiokommission die Tätigkeit des Verfassungsrats als Gesetzgeber präzisieren. Sie schlägt vor, dass sich der Verfassungsrat auf jene Gesetze beschränkt, die unabdingbar sind, damit sich der neue Kanton organisieren kann. Dies trifft auf Organisationsgesetze der Behörden sowie Gerichte und das Wahlgesetz zu, nicht aber auf ein Personalgesetz, Steuergesetz oder Finanzhaushaltgesetz, wie dies der Initiativtext ebenfalls vorschlägt. Weiter präzisiert der Gegenvorschlag, dass die vom Verfassungsrat erarbeiteten Gesetze dem Referendum unterstehen, nach den Bestimmungen der neuen Verfassung.

Inhaltlich übereinstimmende Gegenvorschläge der Parlamente zwingend

Für den Fall, dass im Grossen Rat und im Landrat keine inhaltlich übereinstimmenden Ge-genvorschläge zustande kommen, beantragt die Regiokommission, den Stimmberechtigten nur die Initiative, mit der Empfehlung auf Annahme, zum Entscheid vorzulegen.

Für die Regiokommission und die landrätliche JSK ist es für den weiteren zeitlichen Ablauf zur Behandlung der Fusionsinitiative wichtig, dass unter dem Vorbehalt einer fristgerechten Behandlung dieses Geschäftes in den jeweiligen Kantonsparlamenten in beiden Kantonen bis Ende September 2014 (28.9.) zeitgleich die entsprechenden Volksabstimmungen durchgeführt werden können. 

 

Weitere Auskünfte

Emmanuel Ullmann
Präsident der Regiokommission des Grossen Rates

Hinweis

Der Bericht der Regiokommission ist ab sofort auf der Webseite des Grossen Rates http://www.grosserrat.bs.ch (Mitteilungen, rechte Spalte Eingangsseite, sowie Datenbank) abrufbar.

Er kann zu den üblichen Öffnungszeiten auch im Rathaus, Büro 210 (2. Stock) bezogen werden.