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BRK und GSK unterstützen im Wesentlichen den im Ratschlag «Campus Gesundheit» beantragten Bebauungsplan für das Areal des Universitätsspitals Basel



Mit dem Bebauungsplan werden die städtebaulichen Rahmenbedingungen für die zukünftige Entwicklung des Universitätsspitals Basel (USB) im Geviert Petersgraben, Schanzenstrasse und Hebelstrasse definiert. Ein wesentlicher Bestandteil des Bebauungsplans ist die Erneuerung des Klinikums 2. Der Ersatzneubau darf gemäss Bebauungsplan eine Höhe von 60 m erreichen. Beide Kommissionen unterstützen die geplante Weiterentwicklung und Verdichtung auf dem Spitalareal trotz einer gewissen Beeinträchtigung der Stadtsilhouette durch ein Hochhaus am Rande der historischen Altstadt.

In beiden vorberatenden Kommissionen des Grossen Rats ist der Erneuerungsbedarf des Klinikums 2 unbestritten. Die bestehende Substanz genügt den Ansprüchen eines modernen Spitalbetriebs nicht länger.

Heutiger Standort eignet sich zur Weiterentwicklung

Die Weiterentwicklung des USB auf dem Areal wird ebenfalls von beiden Kommissionen befürwortet. Eine Dezentralisierung der Spitalnutzungen würde einer polydisziplinären Medizin entgegenstehen und betriebswirtschaftlich zu unnötigen und teuren Doppelspurigkeiten führen. Durch eine Verdichtung am heutigen Standort wird zudem die Nähe zur universitären Lehre und Forschung gewahrt. Die unmittelbare Nachbarschaft zur medizinischen Fakultät ist für die Qualität und die nationale und internationale Ausstrahlung des USB von zentraler Bedeutung. Darüber hinaus fungiert das USB als Zentrumsspital der Region. Die zentrale Lage garantiert Patientinnen und Patienten, Besucherinnen und Besuchern kurze Anfahrtswege und gute Erreichbarkeit. Die Konzentration der Spitalnutzungen an innerstädtischer Lage ist zudem als konsequente Weiterführung der bisherigen Strategie zu verstehen. Wegweisend dafür war bereits der Entscheid im Jahr 1938, das Klinikum 1 in unmittelbarer Nähe zum Stadtzentrum zu bauen.

Neubau des Klinikums 2 (Bettenhochhaus)

Der Bebauungsplan sieht ein Baufeld am Petersgraben und zwei Entwicklungsfelder in den Bereichen Klingelberg-/Schanzenstrasse und Hebelstrasse vor. Während die beiden Entwicklungsfelder im Bebauungsplan erst grob definiert werden, sind die Vorgaben für das Baufeld am Petersgraben konkret auf das Siegerprojekt des Wettbewerbs zum Neubau des Klinikums 2 ausgerichtet. Nach Rechtskraft des Bebauungsplans darf das USB ein Hochhaus mit einer maximalen Höhe von 60 m sowie weitere Gebäude mit einer maximalen Höhe von 23 m für Spitalnutzungen realisieren.

In der Bau- und Raumplanungskommission gab die Nähe des geplanten Hochhauses zur historischen Altstadt zu diskutieren. Der geplante Hochhausneubau verändert die Stadtsilhouette vor allem mit Blickrichtung vom Kleinbasler Rheinufer und bringt aus städtebaulicher Sicht in der Fernwirkung eine gewisse Verschlechterung. Die Baudenkmäler in der Nähe des USB werden durch den Neubau jedoch nicht stärker beeinträchtigt als durch die heute bestehende Bausubstanz. In einzelnen Aspekten wird gar eine gewisse Verbesserung erreicht. In der Interessenabwägung kommen beide Kommissionen zum Schluss, dass die Weiterentwicklung des USB an seinem historisch gewachsenen Ort aus medizinischer, betrieblicher und gesundheitspolitischer Sicht sinnvoll und weiterzuverfolgen ist. 

 

Weitere Auskünfte

Dr. Conradin Cramer, Präsident der Bau- und Raumplanungskommission
Telefon +41 58 211 39 52, E-Mail Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.

Beatriz Greuter, Präsidentin der Gesundheits- und Sozialkommission
Telefon +41 61 335 22 22, E-Mail Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.

 

Hinweis:  Der Bericht der beiden Kommissionen ist hier abrufbar.