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JSSK verabschiedet Totalrevision des kantonalen Übertretungsstrafgesetzes mit Änderungen



Die Justiz-, Sicherheits- und Sportkommission (JSSK) des Grossen Rates unterstützt das Ziel, das kantonale Übertretungsstrafrecht zu entschlacken und einheitlicher und übersichtlicher zu gestalten. Die Kommission beantragt gegenüber dem regierungsrätlichen Vorschlag aber Änderungen. So spricht sie sich für eine an allen Wochentagen geltende Nachtruhe ab 23 Uhr aus. Im Gegenzug soll die vom Regierungsrat vorgesehene Aufhebung der Lautsprecherbewilligung zeitlich beschränkt werden. Am Bettelverbot hält eine knappe Kommissionsmehrheit fest und auch die Einführung des Taubenfütterungsverbot auf Antrag der Regierung wird unterstützt.

Die JSSK ist mit der Totalrevision des kantonalen Übertretungsstrafgesetzes (ÜStG) grundsätzlich einverstanden. Sie begrüsst zudem die vom Regierungsrat in Aussicht gestellte Anhebung der revidierten Ordnungsbussenliste auf Verordnungsstufe. Die Kommission hat jedoch in einzelnen Tatbeständen Änderungen vorgenommen:

Ungebührliches Verhalten

Nicht jedes ungebührliche Verhalten soll zu einer Strafe führen. Gewisse Verhaltensweisen wie bspw. Herumwerfen von Abfallsäcken, Abbrennen von Feuerwerkskörpern oder Zielen mit Handlasern in eine Menschenmenge sind nicht tolerierbar und sollen deshalb sanktioniert werden können. Die JSSK beantragt jedoch die Einführung der behördlichen Mahnung, bevor eine Busse ausgesprochen werden kann. Zudem stellt sie mit den sprachlichen Anpassungen klar, dass reiner Blödsinn, ohne Beeinträchtigung schützenwerter Rechtsgüter, straffrei sein soll. Gleichzeitig bewirkt sie damit eine leichte Anhebung der Schwelle für die Strafbarkeit.

Lärmvorschriften, Lautsprecher

Da dem Thema „Lärm“ in der Bevölkerung ein hoher Stellenwert zukommt, hat die JSSK der Beratung der Lärmvorschriften inkl. Lautsprecheranlagen besonderes Gewicht beigemessen. Die JSSK schlägt vor, die bewährte aktuelle polizeiliche Praxis der behördlichen Mahnung in das Gesetz aufzunehmen, wonach lärmverursachende Personen vor der Bestrafung gemahnt werden müssen. In Erfüllung eines parlamentarischen Auftrags hat der Regierungsrat vorgeschlagen, die Lautsprecherbewilligungspflicht auf Allmend aufzuheben. Die JSSK beantragt, die Benutzung von Lautsprecheranlagen im öffentlichen Raum bis 22 Uhr bewilligungsfrei zu erlauben; danach soll eine Bewilligung erforderlich sein. Damit soll dem berechtigten Bedürfnis der Anwohner nach Nachtruhe Rechnung getragen werden.

Badeverbot, Schwimmhilfen

Die JSSK begrüsst, dass in Basel-Stadt nur an wenigen Stellen ein Badeverbot gilt. Die explizite gesetzliche Festschreibung der Badeverbote im Bereich des Kraftwerks Birsfelden und im Riehenteich hält sie hingegen für unnötig. Eine Signalisierung direkt vor Ort genügt, um Schwimmer wirksam vor gefährlichen Gewässerzonen zu schützen und eine präventive Wirkung zu erzielen. Neu soll die Verwendung von bis anhin verbotenen „Badegeräten und Schwimmhilfen“ wie Schwimmflügeli, -bretter, -gürtel oder nudeln erlaubt sein. Die Kommission legt allerdings ausdrücklich Wert auf die Feststellung, dass unsichere Schwimmer aus Sicherheitsgründen auch nicht mit einer Schwimmhilfe im Rhein schwimmen sollten.

Betteln

Die JSSK hält analog dem Vorschlag des Regierungsrats am Bettelverbot fest. Eine knappe Mehrheit hat sowohl den Antrag auf ersatzlose Streichung als auch einen Änderungsantrag mit Fokus auf Bettelbanden verworfen. Damit setzt sich die Mehrheit der Kommission mit ihrer Ansicht durch, wonach das Bettelproblem in Basel nur dank des Bettelverbots gering sei, Menschen in finanziellen Schwierigkeiten in Basel andere Angebote zur Verfügung stehen und organisierten Bettelbanden mit dem Verzicht auf ein Verbot das Geschäft nicht erleichtert werden sollte.

Taubenfütterungsverbot

Die JSSK spricht sich nach Anhörung von Experten knapp für die Einführung eines Taubenfütterungsverbotes aus. Die Mehrheit der Kommission ist wie der Regierungsrat der Ansicht, dass die Behörden mit der Strafbestimmung ein besseres Mittel in die Hand bekommen, um wirksam gegen Personen vorzugehen, welche systematisch und unbelehrbar frei lebende Tauben füttern. Nebst dem unerwünschten Verhalten gehe es insbesondere auch um die Eindämmung von negativen und gesundheitsgefährdenden Auswirkungen für Mensch und Tier.

 

Weitere Auskünfte:                                                 

ab 12.00 Uhr: Dr. Tanja Soland, Kommissionspräsidentin JSSK, Mobile: 079 254 64 42, E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.

Dr. David Jenny, Vizepräsident JSSK, Tel. Geschäft: 058 211 33 49, E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.

 

Zum Bericht

Bericht der Justiz-, Sicherheits- und Sportkommission zur Totalrevision des Übertretungsstrafgesetzes