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Einheitliche Lärmschutzstufen für Innenstadt: BRK beantragt Ausnahmen



Die Bau- und Raumplanungskommission (BRK) beantragt dem Grossen Rat einstimmig, einer Vereinheitlichung der Lärmempfindlichkeitsstufen in der Innenstadt zuzustimmen, mit zwei Ausnahmen: Die Gebiete Münsterhügel und Nadelberg möchte sie in der Stufe 2 mit höherem Lärmschutzanspruch belassen.

Ansonsten soll für die Innenstadt flächendeckend Lärmempfindlichkeitsstufe 3 gelten (neu z.B. Barfüsserplatz oder Rheingasse), was die  Belebung durch Boulevardgastronomie unterstützt. Die BRK betont, dass auch Stufe 3 nicht beliebige Immissionen zulässt.

Die Forderung nach einer Vereinheitlichung der Lärmempfindlichkeitsstufen in der Innenstadt geht auf eine 2017 vom Grossen Rat überwiesene Motion zurück. Der Grosse Rat wird die Vorlage in der Mai-Sitzung behandeln.

Sie finden den Bericht hier:

Bericht der Bau- und Raumplanungskommission zum Ratschlag "Lärmempfindlichkeitsstufenplan Innenstadt"

 

Webmitteilung Parlamentsdienst