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Ratsbüro beantragt mehrere Neuerungen das Parlament betreffend, u.a. eine Stärkung der Motion und Zweidrittelmehr für Gewerbeumzonungen



Das Ratsbüro hat seinen Bericht zu verschiedenen rechtlichen Anpassungen das Parlament betreffend verabschiedet. In Umsetzung zweier Anzüge schlägt es vor, dass der Grosse Rat dem Regierungsrat per Motion in erweiterter Form Aufträge erteilen kann. Weiter sollen Umzonungen zulasten der Industrie- und Gewerbeflächen neu ein Zweidrittelmehr im Grossen Rat erfordern.

Die Erweiterung des parlamentarischen Instruments Motion wird vom Ratsbüro mehrheitlich beantragt. Neu soll der Grosse Rat die Regierung verpflichten dürfen, eine bestimmte Massnahme zu ergreifen, auch in ihrem eigenen Kompetenzbereich. Heute kann der Grosse Rat dem Regierungsrat nur so weit verbindliche Aufträge erteilen, wie eine Massnahme in Form eines Rechtstextes (in der Regel eine Gesetzesänderung) erfolgt.

Ebenfalls mehrheitlich schlägt das Ratsbüro vor, den Schutz von Industrie und Gewerbe zu verstärken, indem für Umzonungsentscheide zulasten der Industrie- und Gewerbezone neu statt eines einfachen das Zweidrittelmehr im Grossen Rat gelten soll.

Das Ratsbüro beantragt ferner weitere Änderungen der Geschäftsordnung des Grossen Rates. Angepasst werden soll u.a. die parlamentarische Begleitung von Staatsverträgen und die Vertraulichkeit von Informationen, die in die Fraktionen getragen werden.

Sie finden den Bericht des Ratsbüros hier.

(Mitteilung des Parlamentsdiensts)