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FKom und GPK: Bericht zur Totalrevision des Kantonalbankgesetzes verabschiedet



Die Finanzkommission des Grossen Rates hat ihren Bericht zur Totalrevision des Kantonalbankgesetzes verabschiedet; die Geschäftsprüfungskommission hat mitberichtet. Beide Kommissionen beantragen mehrere, teilweise voneinander abweichende Änderungen.

Mit der Totalrevision sollen die Verantwortlichkeiten bei der Basler Kantonalbank (BKB) klarer geregelt werden und die Risikobegrenzung soll einen höheren Stellenwert erhalten.

Hauptdiskussionspunkt bildete die Wahl des Bankrats. Eine Mehrheit der Finanzkommission möchte, dass der Regierungsrat den Bankrat auswählt, den gebundenen Vorschlag vor einer Wahl durch den Grossen Rat aber der grossrätlichen Wahlvorbereitungskommission vorlegen muss. Demgegenüber will die Geschäftsprüfungskommission dem Regierungsrat die alleinige Kompetenz zur Wahl des Bankrats einräumen.

Sie finden den Bericht der beiden Kommissionen hier.

 

(Mitteilung Parlamentsdienst)