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JSSK-Mehrheit beantragt Abschaffung des Quorums (4%-Hürde) auf die Grossratswahlen 2020 hin



Die Justiz-, Sicherheits- und Sportkommission (JSSK) des Grossen Rates hat ihren Bericht zu einer Änderung des Wahlgesetzes verabschiedet. Eine knappe JSSK-Mehrheit beantragt die Abschaffung des Quorums für Grossratswahlen auf 2020 hin.

Für die Kommissionsmehrheit berücksichtigt der Verzicht auf ein Quorum den Wählerwillen am besten, weil dadurch am wenigsten politische Gruppierungen ausgeschlossen werden. 

Die Kommissionsminderheit will am seit 2011 geltenden Quorum - wonach 4% der Stimmen in einem Wahlkreis nötig sind, um in diesem zur Sitzverteilung zugelassen zu werden - festhalten. Eine Abschaffung des Quorums lehnt sie ab, da dies die Parteienzersplitterung fördern würde und zu einer Beeinträchtigung der Funktionsfähigkeit des Grossen Rates führen könnte.

Der Regierungsrat hat sich in seinem Ratschlag gegen eine erneute Änderung der erst 2011 revidierten Quorumsbestimmung ausgesprochen. Er beantragt wenn schon ein kombiniertes Quorum, welches die vor 2011 geltende Regelung (5% in einem beliebigen Wahlkreis, um dann in allen Wahlkreisen zur Sitzverteilung zugelassen zu werden) mit einem neuen kantonsweiten Quorum (3%) ergänzt.

Eine Anpassung des Quorums verlangt hatte eine vom Grossen Rat im April 2015 überwiesene Motion.

Sie finden den Bericht der JSSK hier.

(Mitteilung Parlamentsdienst)