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GSK stimmt neuem Behindertenhilfegesetz beider Basel zu



Die Gesundheits- und Sozialkommission (GSK) des Grossen Rates hat ihren Bericht zum neuen Behindertenhilfegesetz verabschiedet. Sie stimmt dem Gesetz, welches die Grundlage für die gemeinsame Behindertenhilfe der beiden Basel bildet, einstimmig zu.

Künftig sollen sich die Leistungen der Behindertenhilfe in den beiden Basel am individuellen Bedarf der Personen mit Behinderung orientieren. Diese sollen wählen können, ob sie in einer Institution oder ambulant betreut sein wollen. Weil für die Leistungen Normkosten eingeführt werden, erhalten die Kantone auch eine wirksame Möglichkeit, das System der Behindertenhilfe finanziell zu steuern. Die GSK hat wenige Änderungsanträge.

Sie finden den Bericht hier

(Mitteilung Parlamentsdienst)