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JSSK für kostengünstige Einbürgerung bis zum 19. Lebensjahr



Die Justiz-, Sicherheits- und Sportkommission (JSSK) hat ihren Bericht zur Änderung des Bürgerrechtsgesetzes verabschiedet. Sie beantragt dem Grossen Rat, dass in der Schweiz geborene Ausländerinnen und Ausländer sowie Schweizerinnen und Schweizer bis Ende 19. Lebensjahr von den kommunalen und kantonalen Einbürgerungsgebühren befreit werden.

Die JSSK geht damit weiter als der Regierungsrat, der vorgeschlagen hat, nur in der Schweiz geborene Ausländerinnen und Ausländer von den Gebühren zu befreien. Ein knappe Kommissionsmehrheit möchte eine Gleichstellung von Schweizerinnen und Schweizern, die Bürger einer der Basler Gemeinden werden wollen. Der Regierungsrat wollte die kostengünstige Einbürgerung ausserdem auf 18-Jährige beschränken; die JSSK hat sie nun auf minderjährige Bewerberinnen und Bewerber ausgedehnt.

Die Gesetzesänderung geht auf eine Motion und damit auf einen verbindlichen Auftrag des Grossen Rates an den Regierungsrat zurück.

Zum JSSK-Bericht zum Ratschlag Änderung des Bürgerrechtsgesetzes  

(Mitteilung Parlamentsdienst)