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WAK einstimmig gegen weitere Kürzungen beim Ruhegehalt für Magistratspersonen



Die Wirtschafts- und Abgabekommission (WAK) des Grossen Rates hat ihren Bericht zur kantonalen Volksinitiative «für eine zeitgemässe finanzielle Absicherung von Magistratspersonen» verabschiedet. Sie folgt dem Regierungsrat und empfiehlt die Initiative einstimmig zur Ablehnung.

 Die WAK sieht wie der Regierungsrat keinen Bedarf, an der erst 2014 angepassten Ruhegehaltsregelung etwas zu ändern; diese sei nun zeitgemäss.

Die geltende Regelung wurde im Rahmen der Revision des Pensionskassengesetzes neu gestaltet. So wird das Ruhegehalt nicht mehr bis zur Erreichung des Rentenalters, sondern nur noch für eine beschränkte Anzahl Jahre ausgerichtet.

Die Initiative der Grünliberalen will die Dauer der  Ruhegehaltszahlungen für Regierungsmitglieder auf maximal drei Jahre beschränken.

Sie finden den Bericht hier: Bericht der Wirtschafts- und Abgabekommission zum Ratschlag betr. Kantonale Volksinitiative "für eine zeitgemässe finanzielle Absicherung von Magistratspersonen (Keine goldenen Fallschirme mit Steuergeldern)"

(Mitteilung Parlamentsdienst)