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JSSK will Polizei bei Bekämpfung häuslicher Gewalt stärken



Die Justiz-, Sicherheits- und Sportkommission (JSSK) des Grossen Rates hat ihren Bericht zu einer Änderung des Polizeigesetzes verabschiedet. Sie stimmt dem Antrag des Regierungsrats, der Kantonspolizei zur Bekämpfung von Häuslicher Gewalt einen grösseren Spielraum einzuräumen, einstimmig zu.

Mit der Teilrevision des Polizeigesetzes soll der Begriff der Häuslichen Gewalt breiter gefasst und u.a. auch auf Kinder und Jugendliche anwendbar werden. Weiter erhält die Kantonspolizei die Möglichkeit, einzelne Schutzmassnahmen – Wegweisungen, Rayon- oder Kontaktverbote – unabhängig voneinander und für verschiedene Betroffene anzuordnen, auch kumulativ.

Schliesslich soll das bisherige Pilotprojekt «Erweiterte Gefährderansprache» gesetzlich verankert werden. Gewaltausübende Personen sollen auch in Fällen, in denen keine Wegweisung verfügt worden ist, gezielt beraten werden können.

Der Grosse Rat beschliesst in der Februarsitzung über die Vorlage.

Sie finden den Bericht hier:

JSSK-Bericht zum Ratschlag zur Revision des Polizeigesetzes betreffend die Kantonspolizei Basel-Stadt

Web-Mitteilung des Parlamentsdiensts