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BKK ist bei der Kindertagesbetreuung gespalten



Die Bildungs- und Kulturkommission (BKK) des Grossen Rates hat ihren Bericht zur Totalrevision des Tagesbetreuungsgesetzes verabschiedet. Eine 7:6-Mehrheit lehnt den von der Minderheit beantragten weitergehenden Anspruch auf Betreuungsplätze und -beiträge ab.

Angebot und Nachfrage nach Tagesbetreuung sind stark gestiegen. Mit einer Totalrevision will der Regierungsrat nun die Gleichbehandlung und finanzielle Entlastung der Eltern sowie die Gleichbehandlung der Tagesheime – neu Kindertagesstätte (Kita) genannt – erreichen. Er rechnet mit jährlichen Mehrkosten von 4 Mio. Franken.

Die Stossrichtung der Vorlage war in der BKK unbestritten. Änderungen nahm sie bei den Anreizen zur Deutschförderung, der Stärkung der Randzeitenbetreuung und der Berücksichtigung der Liegenschaftskosten vor. Die Mehrheit lehnt aber Mehrkosten ab, die über diejenigen der Regierungsvorlage hinausgehen. Demgegenüber stört sich die Minderheit daran, dass weiterhin besondere Bedürfnisse vorliegen müssen, um einen subventionierten Platz zu erhalten. Sie beantragt, einen generellen Anspruch auf Betreuungsbeiträge (im Umfang von 40 Prozent einer Vollzeitbelegung für Kinder ab 18 Monaten) festzuschreiben.

Die Mehrheit lehnt auch den Antrag ab, wonach Eltern zwischen 6. und 8. Klasse die Wahlfreiheit zwischen Kitas und Tagesstrukturen erhalten sollen. Gemäss Vorlage sollen Kitas weiterhin bis zur 5. Primarklasse zuständig sein; danach die Tagesstrukturen.

Auch zur Betreuungsausbildung, zu einer Beschwerdestelle und betreffend Platzvermittlung innerhalb vorgegebener Fristen liegen unterschiedliche Anträge vor. Der Grosse Rat behandelt das Geschäft im Mai.

Sie finden den Bericht hier:

Bericht der Bildungs- und Kulturkommission zur Totalrevision des Gesetzes betr. Tagesbetreuung von Kindern

Web-Mitteilung des Parlamentsdiensts