Finanzbeschlüsse

Ausgaben und Abgaben

Der Regierungsrat muss dem Grossen Rat alle neuen Ausgaben über 300'000 Franken zum Beschluss vorlegen. Der Grosse Rat kann den beantragten Betrag bewilligen, erhöhen oder senken. Ausgabenbeschlüsse des Grossen Rates ab 1,5 Mio. Franken unterliegen dem fakultativen Referendum.

Gesetzlich gebundene, wiederkehrende Ausgaben (z.B. Sozialhilfe oder Personalkosten) genehmigt der Grosse Rat jährlich über das Budget.

Die Zustimmung des Grossen Rates braucht es auch für Steuererhöhungen oder Steuersenkungen für Private und Unternehmen. Gleiches gilt, wenn der Regierungsrat eine Liegenschaft im Verwaltungsvermögen erwerben oder verkaufen oder wenn er Fremdmittel aufnehmen will.

Referendum

Drei Grossratsmitglieder auf ihren Sitzen, diskutierend bzw. in Arbeit vertieft.Der Kanton gibt jährlich etwa 4,7 Milliarden Franken aus. Foto: Michael Fritschi

Budget und Rechnung

Der Grosse Rat beschliesst nach Prüfung durch seine Finanzkommission alljährlich im Dezember über das Budget, welches der Regierungsrat für das kommende Jahr vorschlägt. Jeweils im Sommer genehmigt er die Staatsrechnung für das vergangene Jahr.

Mittels der Instrumente Budgetpostulat und vorgezogenes Budgetpostulat kann der Grosse Rat auf das aktuelle bzw. nächstfolgende Budget Einfluss nehmen und die Summe eines Budgetpostens erhöhen.

Finanzkommission | Parlamentarische Instrumente 

Rechtsgrundlagen