Interessenbindungen

Offenlegungspflicht

Die Mitglieder des Grossen Rates müssen ihre Interessenbindungen unter Vorbehalt des Berufsgeheimnisses offenlegen. Das Register wird jährlich aktualisiert. 

Die Offenlegungspflicht dient der Transparenz über die politischen Interessenverflechtungen zwischen Staat, Wirtschaft und Gesellschaft.

Register der Interessenbindungen 2023 (März) 

Die aktuellen Interessenbindungen jedes Ratsmitglieds ersehen Sie auf den Porträtseiten.

Mitglieder A - Z 

RechtsgrundlageGeschäftsordnung des Grossen Rates, § 7

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