Vor 50 Jahren: Junge erzwingen die Einführung der Amtszeitbeschränkung

1966 hat eine Volksinitiative der «Aktion Junges Basel» die Beschränkung der Amtsdauer für allzu sesshafte Grossratsmitglieder durchgesetzt. Sie zwingt die Volksvertretung bis heute zur regelmässigen personellen Erneuerung.

wahllokal schild wahlrecht Amtszeit von maximal 16 Jahren für den Grossen Rat © ParlD

Die «Amtsguillotine» bringt auch vor den diesjährigen Wahlen vom 23. Oktober Bewegung ins Basler Parlament: Acht Ratsmitglieder, die nicht mehr hätten kandidieren dürfen, haben in den letzten Monaten frühzeitig einem Nachfolger bzw. einer Nachfolgerin Platz gemacht. Sechs weitere dürfen im Herbst nicht mehr antreten.

Mittlerweile können Grossrätinnen und Grossräte ihr Amt maximal 16 Jahre ausüben. Für die Einführung der Amtszeitbeschränkung auf 12 Jahre hat in den 1960er Jahren eine überparteiliche, bürgerliche Gruppe jüngerer Politiker, die «Aktion Junges Basel» gesorgt. Ihre Volksinitiative wurde am 11. September 1966 mit knapp 56% der Stimmen angenommen – ein Entscheid, der sich «gegen die herrschenden Politikerklassen und deren ziemlich autoritäre Handhabe der Staatsgeschäfte» gewandt habe, urteilt der Historiker Georg Kreis.

Grossräte grossmehrheitlich dagegen

Der Grosse Rat selbst hatte den Stimmberechtigten am 16. Juni 1966 mit grossem Mehr empfohlen, das Ansinnen abzulehnen. Von den Parteien unterstützten nur zwei, die Liberal-Demokraten und die Radikal-Demokraten, den Ruf nach neuen Kräften.

Die Wirkung der neuen Regelung blieb bei den nächsten Wahlen 1968 nicht aus: Fast die Hälfte, 62 der 130 Mitglieder, waren neue Gesichter; darunter erstmals 14 weibliche. Die Abschaffung oder zumindest Lockerung der Amtszeitbeschränkung war danach mehrfach wieder ein Thema im Grossen Rat. Erst die neue Kantonsverfassung brachte 2008/9 jedoch eine Verlängerung auf vier Amtsperioden. (Danach muss eine Legislatur ausgesetzt werden).

Junge setzten auch Unvereinbarkeit von Richter- und Grossratsamt durch

Die «Aktion Junges Basel» brachte am gleichen Wochenende noch eine zweite Initiative «Sicherung der Gewaltentrennung» durch. Von nun an durften die Mitglieder sämtlicher Gerichte, einschliesslich Ersatzrichter, nicht mehr gleichzeitig dem Grossen Rat angehören. Auch diese Reform zur Aufbrechung geschlossener Führungshierarchien hatte der Grosse Rat mehrheitlich zur Ablehnung empfohlen.

Letzte Abstimmung ohne die Frauen

Es waren an diesem 11. September 1966 die letzten kantonalen Abstimmungen, die ohne die Frauen stattfanden. Ab 1967 erfolgte der weitere politische Aufbruch in Basel-Stadt gleichberechtigt. (s. Schauplatz Einführung des kantonalen Frauenstimmrechts)

 

Text: Eva Gschwind, Parlamentsdienst Basel-Stadt 

Quellen: GRP 16.06.1966; Basler Nachrichten 12.9.1966; «Das politische System Basel-Stadt», S. 113f., 1984. Anmerkung: Über beide Begehren kam es bereits im Mai 1964 zur Abstimmung, 1966 folgte die Abstimmung über die revidierten Verfassungsartikel.