Kein «Ich gelobe es!» - Das Basler Parlament kommt ohne Amtsgelübde aus

Am 8. Februar beginnt die 43. Legislatur des Grossen Rates. In fast allen Kantonsparlamenten und auch im Bundesparlament wird zu diesem feierlichen Anlass ein Eid oder zumindest ein (religionsneutrales) Gelöbnis abgelegt. Dagegen hat der Grosse Rat den Amtseid bereits 1876 ersatzlos abgeschafft. 1953 scheiterte der Versuch, ein Gelöbnis einzuführen, nur knapp.

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Der Bundesschwur im Grossratssaal © ParlD 

 

In der einen oder anderen Art mussten die Basler Volksvertreter während Jahrhunderten einen Amtsschwur leisten. Im Dezember 1876 aber befasst sich der Grosse Rat mit dessen Abschaffung. Wohl gehöre der «Grossrathseid» zu den ältesten Pflichten der Ratsmitglieder, hält der freisinnige Ratsherr Hagenbach-Bischoff fest. Trotzdem stellt er sich auf die Seite der Eides-Abschaffer.

Und die Freisinnigen, die gerade erst an die Macht gelangt sind, setzen sich (mit 50 gegen 29 Stimmen) durch. Zur Modernisierung des Staatswesens, die sie vorantreiben, gehört die Entflechtung von Staat und Kirche. Dies geschieht auch mit Verweis auf die neue Bundesverfassung von 1874, wonach niemand zur Vornahme einer religiösen Handlung gezwungen werden dürfe. Geschwört wird danach im Grossratssaal nur noch bildlich, mit dem Bundesschwur (s. Bild).

Feierlicher Rahmen versus überlebter Zopf

1944 beantragt ein Anzug aus freisinniger Hand erfolglos die Einführung eines Gelübdes auf die Verfassung und die Amtspflichten. Der Anzugsteller gibt sich überzeugt, dass ein Amtsgelübde dazu beitragen würde, «der schönen demokratischen Institution des Parlaments das Ansehen und die Würde in den Augen des Volkes zu verschaffen, die es verdient». Dass sich die Freisinnigen «zum Torreiter dieses glücklicherweise längst überlebten Zopfes» machen, erntet allen voran den Spot der Ratslinken.

Neun Jahre später allerdings liebäugelt der Grosse Rat mit der Idee, Eröffnungssitzungen doch ein feierliches Gepräge zu geben. Dem Vorschlag des Ratsbüros auf einen neuerlichen freisinnigen Vorstoss hin stimmt das Plenum zuerst mit 54:50 Stimmen zu. In zweiter Lesung besinnt sich die Ratsmehrheit um – auch weil der Inhalt nicht allen gefällt. So vermisst ein Teil der Katholisch-Konservativen die Anrufung Gottes in der vorgeschlagenen Formel «Ich gelobe, die Rechte und Freiheiten unseres Kantons und seiner Bevölkerung zu achten, Verfassung und Gesetze zu wahren und die Pflichten meines Amtes getreu und gewissenhaft zu erfüllen».  

Nur BS und AI kennen gar kein Gelöbnis

Der letzte (erfolglose) Vorstoss, die Einführung eines Amtsgelöbnisses zu prüfen, datiert von 2011. Aus den Voten zu den wiederkehrenden Versuchen, den Eröffnungssitzungen des Grossen Rates mehr Feierlichkeit einzuhauchen, lässt sich doch etwas Neid auf andere Kantonsparlamente herauslesen. Bis heute kommen nur das Basler Parlament und jenes von Appenzell Innerrhoden ganz ohne feierliches Bekenntnis aus.

Text: Eva Gschwind / André Salvisberg, Parlamentsdienst 

Quellen: Grossratsprotokolle vom 4.12.1876, 16.11.1944 und 19.2./12.3.1953; Volksfreund 8.12.1876; Anzug 11.5174 von 2011.