Nicht immer vor aller Augen und Ohren – Grossratssitzungen sind erst seit 1833 öffentlich

Zum Kern einer Demokratie gehört die öffentliche Debatte im Parlament. In Basel durften erstmals 1798 ganz normale Leute im Rathaus mithören, dies jedoch nur für zwei Monate. Danach schlossen sich die Ratstüren wieder – bis 1833.

oeffentlichkeit ratssitzungen tribuene fritschi Blick von der Tribüne © Michael Fritschi 

 

In den ersten Jahrhunderten ihres Bestehens entscheiden der Kleine Rat (damalige Regierung) und der Grosse Rat nach eigenem Gutdünken, was das Volk draussen vom Verlauf der Ratsverhandlungen drinnen wissen darf. Und in der Regel ist dies wenig bis nichts. Nur die städtischen Räte haben Zugang zu den Sitzungen im Rathaus und zu den Sitzungsprotokollen.

Premiere am 6. Februar 1798

Im Zuge der französischen Revolution fordern jedoch auch in Basel liberale Kräfte ein demokratisches Gesicht für die Stadt. 1798 löst eine «Nationalversammlung» von städtischen und ländlichen Volksvertretern den Grossen Rat als kantonales Parlament ab. An dessen konstituierender Sitzung vom 6. Februar 1798 dürfen erstmals in der Basler Geschichte ganz normale Leute hören und sehen, was in einem Parlament geschieht.

Wie der Grosse Rat heute stellt die Nationalversammlung dem Publikum eigene Sitzplätze zur Verfügung (hinten im damaligen Saal, eine Galerie gibt es nicht) und publiziert die Protokolle ihrer Verhandlungen in gedruckter Form. Die Öffentlichkeit ist auch durchaus präsent: So berichtet die Zeitung «Neue Oberrheinische Mannigfaltigkeiten» aus der Basler Politik. Ganz wohl ist es den Volksvertretern nicht immer mit dem Volk im Nacken. Als ein Gerücht durch die Stadt geht, es drohe ein militärischer Angriff, stürmt eine erregte Menge den Grossratssaal.

Die Helvetische Republik, die unter französischer Besetzung eine zentralistische Schweiz verfügt, macht der Nationalversammlung schon nach zwei Monaten den Garaus. Erst ihr Ende 1803 lässt die Kantonsparlamente wieder auferstehen. Doch der Wind hat gedreht. Öffentlichkeit ist dem Grossratsreglement von 1803 keine Erwähnung mehr wert, und wie vor 1798 dürfen nur Ratsmitglieder die Protokolle einsehen. 1822, man befindet sich nun in tiefster Restaurationszeit, fällt das Reglement noch schärfer aus: Die Sitzungen finden ausdrücklich «bei verschlossenen Türen» statt.

1831: Besucher als Pilotversuch

Neue liberale Strömungen bringen ab 1830 jedoch eine Öffentlichkeit hervor, die sich nicht mehr mit Pressezensur und Geheimnistuerei im Parlament abfinden will. Das Grossratsreglement von 1831 lässt Journalisten auf Anmeldung zu. Andere Besucher sind in einem einjährigen Pilotversuch zugelassen. Und erstmals hält die Kantonsverfassung vorsichtig fest, dass die Ratsverhandlungen, falls keine Geheimhaltung beschlossen worden ist, öffentlich bekannt gemacht werden können. Die Verfassung von 1833 – Basel ist nun Basel-Stadt und die aufmüpfigsten Journalisten agieren in den Zeitungen des Baselbiets – räumt immerhin mit der Kann-Form auf.

Der liberale Bundesstaat von 1848 hat weitere Auswirkungen auf das Parlament. Auf Verfassungsebene ändert sich zwar noch nichts. Das Grossratsreglement von 1843 hält nun aber fest, dass das Publikum zugelassen ist, und ab 1850 sind auch die Grossratsprotokolle öffentlich.

Seit 1875 klipp und klar in der Verfassung

Und endlich ist man bei der uneingeschränkten Öffentlichkeit angelangt: § 28 der Kantonsverfassung von 1875 lautet exakt wie § 96 der aktuellen Kantonsverfassung von 2005: «Die Verhandlungen des Grossen Rats sind öffentlich.» Es gibt die Besuchertribüne, die Ratsprotokolle, die Tonbandaufzeichnungen seit 1989, das Web-TV seit 2007. Und selbst in den ehemals geheimen Grossratsprotokollen des Mittelalters kann heute jede und jeder online, über die Webseite des Staatsarchivs, stöbern.

Text: André Salvisberg und Eva Gschwind, Parlamentsdienst Basel-Stadt

Quellen: André Salvisberg: Revolution in Basel, 1997. Gesetzessammlung Basel-Stadt/Kantonsverfassungen und Grossratsreglemente.

Weiterführende Links: Ratsgeschichte | Ratssaal