Inpflichtnahme durch ein Gelöbnis. Mitglieder des Grossen Rates müssen, anders als in anderen Kantonsparlamenten und dem Bundesparlament, kein Amtsgelübde und keinen Eid ablegen.
Inpflichtnahme durch ein Gelöbnis. Mitglieder des Grossen Rates müssen, anders als in anderen Kantonsparlamenten und dem Bundesparlament, kein Amtsgelübde und keinen Eid ablegen.