Der Anzug ist der im Grossen Rat am häufigsten gewählte parlamentarische Vorstoss.

In der Form eines Anzugs (der dem Postulat im Parlamentsrecht des Bundes sowie der meisten Kantone entspricht) kann jedes Ratsmitglied und jede ständige Kommission eine Änderung der Verfassung, eines Gesetzes oder eines Beschlusses oder eine Massnahme der Verwaltung anregen.

Erklärt der Grosse Rat den Anzug für erheblich, so wird er der Regierung, dem Ratsbüro oder einer Kommission überwiesen. Diese haben dann zwei Jahre Zeit, Bericht zu erstatten und allenfalls Antrag zu stellen. Ist der Grosse Rat mit dem Resultat unzufrieden, kann er den Anzug stehen lassen und erneut entscheiden, wer den Anzug weiterbehandeln soll. Die Frist zur Neubearbeitung beträgt wiederum zwei Jahre.

Parlamentarische Instrumente