Der Regierungsrat beantragt dem Grossen Rat neue Ausgaben in der Höhe von 300'000 Franken bis 1,5 Mio. Franken in Form eines Ausgabenberichts (über neue Ausgaben unter 300'000 Franken kann der Regierungsrat in eigener Kompetenz entscheiden).

Gegen den Grossratsbeschluss zum Ausgabenbericht kann kein Referendum ergriffen werden.

Referendum | vgl. Ratschlag