Ausländerstimmrecht

Das Recht für Ausländerinnen und Ausländer, abzustimmen, zu wählen und sich selbst zur Wahl aufstellen zu lassen. Der Kanton Basel-Stadt kennt bis heute kein Ausländerstimmrecht; es wurde in zwei Abstimmungen – zuletzt 2010 – klar abgelehnt.

Neu ermächtigt wurden mit der neuen Kantonsverfassung von 2005 die beiden baselstädtischen Gemeinden Bettingen und Riehen, das Stimmrecht in Gemeindesachen auf die Ausländerinnen und Ausländer auszudehnen. Eine kommunale Lösung in Basel selbst ist nicht möglich, da die Einwohnergemeinde der Stadt Basel keine eigenen Organe hat.