Ausserordentliche Sitzung

Ein Viertel der Ratsmitglieder, der Regierungsrat oder beide Einwohnergemeinden von Riehen und Bettingen zusammen können eine ausserordentliche Sitzung des Grossen Rates verlangen. Der Grosse Rat kann eine solche auch selbst beschliessen, um das Gemeinwesen betreffende Fragen zu beraten oder sich über solche informieren zu lassen.

Vgl. Ordentliche Sitzung