Das kantonale Budget (auch Voranschlag genannt) ist eine Auflistung der mutmasslichen Einnahmen und Ausgaben des Kantons Basel-Stadt für ein Jahr. Es enthält Erfolgsrechnung und Investitionsrechnung für das kommende Jahr.

Der Grosse Rat beschliesst nach Prüfung durch seine Finanzkommission alljährlich im Dezember über das vom Regierungsrat bis spätestens am 1. Oktober vorzulegende Budget. In der Dezember-Budgetsitzung kann der Grosse Rat nur die Reduktion von Budgetposten, also eine Verbesserung des Budgets, beschliessen. Allfällige Erhöhungen von Budgetposten beschliesst er später, mittels dem Instrument Budgetpostulat.

Mit dem Vorgezogenen Budgetpostulat kann der Grosse Rat auf die Ausgestaltung des Budgets für das nachfolgende Jahr Einfluss nehmen.

Genehmigt der Grosse Rat das Budget nicht (= Rückweisung), so ist der Regierungsrat ermächtigt, die für die Verwaltungstätigkeit unerlässlichen Ausgaben zu tätigen.

Budgetpostulat | Vorgezogenes Budgetpostulat Erfolgsrechnung | Globalbudget | Investitionsrechnung | Nachtragskredit | Zweckgebundener Aufwand und Ertrag | Nichtzweckgebundener Aufwand und Ertrag | Zweckgebundenes Betriebsergebnis