Das Budgetpostulat ist ein Antrag, der eine Erhöhung der Ausgaben im (bereits verabschiedeten) Budget des Kantons bezweckt. Es muss bis zum Schluss der Budgetsitzung im Dezember des Grossen Rates schriftlich eingereicht werden.

In der darauffolgenden Januar-Sitzung beschliesst der Grosse Rat, ob er ein Budgetpostulat überweisen will. Tut er dies, dann hat der Regierungsrat so rechtzeitig über das Budgetpostulat zu berichten, dass es spätestens im April im Rat behandelt werden kann.

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