Vorgezogenes Budgetpostulat

Mit einem Vorgezogenen Budgetpostulat kann ein einzelnes Ratsmitglied dem Regierungsrat beantragen, in einem zukünftigen Budget Veränderungen vorzunehmen. Der Überweisungsbeschluss erfolgt in der Februar-Sitzung.

Der Regierungsrat erstattet mit der Budgetvorlage darüber Bericht, ob und wie weit das Vorgezogene Budgetpostulat umgesetzt wurde. Sofern der Regierungsrat das Vorgezogene Budgetpostulat nicht umgesetzt hat, entscheidet der Grosse Rat bei der Verabschiedung des Budgets, ob und wieweit es ins Budget übernommen wird.

In Basel-Stadt gibt es das Vorgezogene Budgetpostulat seit 2005.

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