Datenschutzbeauftragte/r

Der oder die Beauftragte für den Datenschutz des Kantons Basel-Stadt hat zur Aufgabe, die Bevölkerung vor dem Missbrauch von Personendaten zu schützen sowie Fälle vermuteten Missbrauchs persönlicher Daten durch die Verwaltung zu untersuchen. Er oder sie wird vom Grossen Rat jeweils für sechs Jahre gewählt und ist diesem unterstellt.

Die Basler Datenschutz-Aufsichtsstelle wurde 1992 eingeführt. Jedermann kann sie um Prüfung eines vermuteten Missbrauchs persönlicher Daten ersuchen; die Inanspruchnahme ist unentgeltlich.

Datenschutzstelle (externer Link)