Schriftliche Anfrage

In der Form einer Schriftlichen Anfrage kann jedes Ratsmitglied den Regierungsrat um Auskunft über kantonale Angelegenheiten ersuchen. Dieser muss innerhalb von drei Monaten antworten; eine Diskussion im Rat findet nicht statt. Das anfragende Ratsmitglied hat aber Anrecht, im Protokoll eine kurze Replikerklärung auf die Regierungsantwort zu veröffentlichen.

Das Instrument der Schriftlichen Anfrage wurde 2006 eingeführt und entspricht einer Aufwertung der vorherigen Kleinen Anfrage. Diese wurde gestrichen.

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