Demokratie (direkte und indirekte)

Die Demokratie ist diejenige Staatsform, in der das Volk der alleinige Träger von Macht und Recht ist und also Volksherrschaft gilt: Das Volk ist souverän.

Schon Jean-Jacques Rousseau („Du Contrat social“, 1762) hatte aber erkannt, dass ein Staat, in dem über alles direktdemokratisch abgestimmt wird, ein unrealistischer Traum ist. Vielmehr ist die Volksherrschaft in der modernen Staatstheorie repräsentativ (Behörden) und unmittelbar (Volksrechte) zugleich.

Elementare Wesensmerkmale eines demokratischen Staates sind die Rechtsstaatlichkeit (alles staatliche Handeln muss auf einer Rechtsgrundlage beruhen), die Gewaltentrennung, freie Wahlen und Abstimmungen sowie das Bestehen eines Mehrparteiensystems.

Demokratische Entscheidungsprozesse dauern – anders als in totalitären Regimen – oft mehrere Jahre. Die Demokratie gilt deshalb auch als "Staatsform der Geduld".

Der erste Paragraf der baselstädtischen Verfassung lautet: „Der Kanton Basel-Stadt ist ein freiheitlicher, demokratischer und sozialer Rechtsstaat. Die Staatsgewalt beruht auf dem Volk. Sie wird durch die Stimmberechtigten und die Behörden ausgeübt.“

Direkte und indirekte Demokratie

In indirekten (auch genannt: parlamentarischen oder repräsentativen) Demokratien, wie sie die umliegenden Staaten der Schweiz kennen, kommen die demokratischen Mitwirkungsrechte des Volkes in erster Linie bei der Wahl der Parlamente zum Tragen. Danach obliegt es diesen, die Regierung zu bestimmen und Gesetze zu erlassen. In der direkten Demokratie der Schweiz besitzt das Volk mit der Volksinitiative und dem Referendum auch Instrumente direkter Einwirkung auf Sachentscheide; dies auf allen drei Ebenen Gemeinde, Kanton und Bund.

Auf Bundes- wie Kantonsebene besteht ein Nebeneinander von indirekter und direkter Demokratie. Dafür hat sich der Begriff halbdirekte Demokratie eingebürgert.

Volksrechte in Basel-Stadt