Dringlichkeit / dringliche Gesetze und Beschlüsse

Bei dringlichen Vorkommnissen kann der Grosse Rat mit der Mehrheit von zwei Dritteln der anwesenden Mitglieder beschliessen, dass ein Gesetz oder ein Beschluss sofort in Kraft gesetzt wird. Auch gegen dringliche Gesetze oder Beschlüsse kann aber das Referendum ergriffen werden.

Referendum | vgl. auch (dringlicher) Nachtragskredit