Der Regierungsrat ist die oberste vollziehende und verwaltende Behörde (= Exekutive) des Kantons Basel-Stadt. Seine sieben vollamtlichen Mitglieder stehen je einem Departement vor und werden von den Stimmberechtigten alle vier Jahre – gleichzeitig mit dem Grossen Rat – nach dem Majorzwahlverfahren gewählt. Seit 2009 kennt Basel-Stadt ein Regierungspräsidium.

Wichtige regierungsrätliche Aufgaben sind:

  • Die Leitung der kantonalen Verwaltung
  • das Vorschlagsrecht für Verfassungsänderungen/Gesetze/Kreditbeschlüsse zuhanden des Grossen Rates bzw. der Stimmberechtigten
  • die Repräsentation des Kantons nach aussen (kleine Aussenpolitik)
  • das jährliche Vorlegen von Budget, Staatsrechnung und Verwaltungsbericht zuhanden des Grossen Rates

Gewaltentrennung

Regierungsrat Basel-Stadt (externer Link)