Der Regierungsrat ist die oberste vollziehende und verwaltende Behörde (= Exekutive) des Kantons Basel-Stadt. Seine sieben vollamtlichen Mitglieder stehen je einem Departement vor und werden von den Stimmberechtigten alle vier Jahre – gleichzeitig mit dem Grossen Rat – nach dem Majorzwahlverfahren gewählt. Seit 2009 kennt Basel-Stadt ein Regierungspräsidium.
Wichtige regierungsrätliche Aufgaben sind:
- Die Leitung der kantonalen Verwaltung
- das Vorschlagsrecht für Verfassungsänderungen/Gesetze/Kreditbeschlüsse zuhanden des Grossen Rates bzw. der Stimmberechtigten
- die Repräsentation des Kantons nach aussen (kleine Aussenpolitik)
- das jährliche Vorlegen von Budget, Staatsrechnung und Verwaltungsbericht zuhanden des Grossen Rates
Regierungsrat Basel-Stadt (externer Link)