Majorzwahlverfahren

Bei Majorzwahlen spricht man von Persönlichkeitswahlen, da Kandidierende als Einzelpersonen antreten. Im Kanton Basel-Stadt wird der Regierungsrat und auch das Ständeratsmitglied im Majorzwahlverfahren gewählt (im Gegensatz zum Grossen Rat, der im Proporzsystem gewählt wird).

Gewählt ist, wer eine Mehrheit der Stimmen erhält. Ist das absolute Mehr erforderlich, wie in Basel-Stadt im ersten Wahlgang der Regierungsratswahlen, so braucht es zu einer Wahl die Hälfte der abgegebenen gültigen Stimmen plus eine.

Ist das relative Mehr erforderlich, wie in Basel-Stadt im zweiten Wahlgang der Regierungsratswahlen, so ist gewählt, wer am meisten Stimmen erhält. Bei drei und mehr Kandidierenden können dies weniger als 50 Prozent sein.

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