Proporzwahlverfahren

Der Proporz beschreibt ein Wahlsystem (auch Verhältniswahlrecht genannt), bei dem die Sitze auf verschiedene Parteien verteilt werden, und zwar proportional, das heisst im Verhältnis zum Stimmenanteil der Parteien. Gewählt sind jene Kandidierenden, die innerhalb der Parteienliste ihres Wahlkreises am meisten Stimmen erhalten haben.

Basel-Stadt kennt fünf Wahlkreise. Der Proporzeffekt ist umso genauer, je grösser die Zahl der im Wahlkreis zu vergebenen Sitze ist. Der Proporz gewährleistet im Gegensatz zum Majorzwahlverfahren, dass auch kleinere Parteien im Grossen Rat vertreten sein können.

Der Proporz wurde in Basel-Stadt 1905 eingeführt. Der Kanton hat lange eine Wahlhürde eingebaut, damit sich die Parteienlandschaft nicht allzu sehr verzettelt. Ab 1996 galt ein 5%- und ab 2012 ein 4-%-Mindestquorum. Für die Wahlen 2020 gilt keine Wahlhürde mehr. 

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