Standesreferendum

Acht Kantone (Stand = Kanton) können zusammen einen Volksentscheid über Beschlüsse der Bundesversammlung verlangen. Dann kommt es zur zwingenden schweizweiten Volksabstimmung.

Im Kanton Basel-Stadt ist jedes Mitglied des Grossen Rates berechtigt, die Unterstützung eines Standesreferendums zu beantragen. Zuständig ist letztlich der Grosse Rat.

In der Schweiz kam es erst einmal zu einem Standesreferendum (Steuerpaket, 2004).