Kommissionen sind Ausschüsse des Grossen Rates zur Vorbehandlung von Ratsgeschäften. Nach Behandlung eines Geschäfts erstatten sie dem Rat mündlich oder schriftlich Bericht und stellen Antrag.

Der Grosse Rat kennt 13 ständige Kommissionen, die ausschliesslich mit Grossratsmitgliedern besetzt sind: Sieben Sachkommissionen, zwei Oberaufsichtskommissionen sowie vier weitere ständige Kommissionen mit besonderen Aufgaben.

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