Die Finanzkontrolle gewährleistet die unabhängige Aufsicht über die Haushaltsführung des Kantons. Sie unterstützt den Grossen Rat bei der Ausübung der Oberaufsicht.

Die Finanzkontrolle ist organisatorisch dem Ratsbüro zugeordnet. Sie ist fachlich unabhängig und selbstständig. Niemand ist befugt, ihr Kontrollen zu untersagen.

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