Das Finanzvermögen des Kantons besteht aus Vermögenswerten, die ohne Beeinträchtigung der Erfüllung öffentlicher Aufgaben veräussert werden können (z.B. Wertschriften, Wohnungen). Die Zuständigkeit für den Kauf und Verkauf liegt beim Regierungsrat, der Grosse Rat hat kein Mitspracherecht.

Vgl. Verwaltungsvermögen