Verwaltungsvermögen

Das Verwaltungsvermögen des Kantons besteht aus Vermögenswerten, die der Erfüllung öffentlicher Aufgaben dienen (z.B. Schulhäuser, Spitäler, Gerichtsgebäude). Der Entscheid über Kauf und Verkauf liegt beim Grossen Rat. Übersteigt ein Erwerb oder Verkauf den Wert von 4,5 Mio. Franken, so unterliegt der Grossratsbeschluss dem fakultativen Referendum.

Referendum | Vgl. Finanzvermögen