Der Begriff Föderalismus stammt vom lateinischen Wort foedus (=Bund). Er bezeichnet eine politische Ordnung, nach welcher in einem Bundesstaat die Hoheitsrechte und Aufgaben zwischen Zentralstaat und Glied-/Teilstaaten aufgeteilt sind. Dabei wird letzteren weitgehende Selbstständigkeit zugestanden. (Beispiele: Schweiz, Deutschland, USA, Indien). Den Gegenpol bildet der Zentralstaat. (Beispiel: Frankreich).

Der Föderalismus will heterogene Einheiten als staatliche Einheiten zusammenfügen, diese aber gleichzeitig in ihrer politischen und kulturellen Verschiedenheit anerkennen. Machtkonzentration wird vermieden. Idealerweise gilt das Subsidiaritätsprinzip, wonach die zentrale Ebene nur jene Aufgaben wahr nimmt, welche die Möglichkeiten der gliedstaatlichen Ebenen (z.B. Schweizer Kantone, Deutsche Länder) übersteigen. Das selbe Prinzip gilt für das Verhältnis Kanton – Gemeinden.

Zur Föderalstruktur gehört oft eine bestimmte Art der politischen Kultur. Der konsens- und kompromissorientierte Stil dominiert. Im Schweizer Föderalsystem drückt sich dieser u.a. im Proporzwahlverfahren aus. Zwischen den einzelnen Gliedstaaten wird der Solidaritätsgedanke in Form eines Ausgleichs zwischen finanzstarken und -schwachen Gliedstaaten gelebt.

Nimmt der Zentralstaat - wie in der Schweiz der Bund - in manchen Bereichen seiner Kompetenzen nur die Rechtsetzung in Anspruch, betraut aber die Teilstaaten (Kantone) mit dem Rechtsvollzug, so spricht man von Vollzugsföderalismus. Die Kantone erhalten somit Spielraum bei der Aufgabenerfüllung.

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