Der Grosse Rat gliedert sich politisch, wie für schweizerische Parlamente üblich, in Fraktionen und nicht in Parteien. Mit der Bildung von Fraktionen soll die Meinungsbildung im Parlament besser strukturiert werden.

Alle Grossratsmitglieder der gleichen Partei bilden eine Fraktion, sofern die Partei mindestens fünf Ratssitze innehat. Weiter können sich auch zwei oder mehr Parteien zu einer Fraktion (Mindestzahl 5) zusammenschliessen; dies lohnt sich insbesondere für kleine Parteien.

Der Fraktionsstatus bietet gewichtige Vorteile: Fraktionen haben das Recht, Mitglieder in Kommissionen zu entsenden. Je stärker eine Fraktion, desto mehr Sitze erhält sie. Weiter erhalten Fraktionen seit 2005 eine Entschädigung (Grundbetrag von 10‘000 Franken plus 500 Fr. pro Mitglied). In den Parlamentsdebatten können die Fraktionen zudem bei jedem Geschäft einen Sprecher oder eine Sprecherin bestimmen, welche 10 Minuten Redezeit zugesprochen erhält.

Die Fraktionssitzungen stellen eine wichtige Station bei der politischen Meinungsbildung dar: In einer Fraktion können besondere, in den Kommissionen erarbeitete Kenntnisse weitergegeben werden, was den Entscheidungsprozess vereinfacht.

Partei | Kommissionen

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Fraktionen im Grossen Rat